Behördenanfragen – wie verhalte ich mich richtig
Sämtliche Mitarbeiter sind zu instruieren, dass ausschließlich die Geschäftsleitung über die Herausgabe von Daten entscheidet und dies nur auf Grund einer schriftlichen Anfrage (mindestens also E-Mail). Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeiter telefonische Anfragen beantworten. Besondere Achtung ist bei Ausübung von