Mit uns Ihren Datenschutz professionell und rechtssicher umsetzen – Externer Datenschutzbeauftragter

Unser externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) effizient und gesetzeskonform umzusetzen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Auslagerung dieser Aufgabe an einen Experten die beste Lösung, um die steigenden Anforderungen im Bereich Datenschutz zu meistern.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Fachkraft, die Unternehmen in allen Fragen rund um den Datenschutz unterstützt. Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten wird diese Funktion ausgelagert, was für viele Unternehmen Vorteile bietet, da sie auf das Know-how eines externen Experten zugreifen können, ohne interne Ressourcen binden zu müssen.

Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten

Information

Informieren und beraten der Geschäftsführung des Auftraggebers über datenschutzrelevante Vorgänge

Überwachung der Einhaltung der DSGVO

Sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben im Unternehmen korrekt umgesetzt werden

Datenschutzdokumentation

Erstellung und Pflege notwendiger Dokumente wie Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzungen

Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene

Externer Ansprechpartner bei Anfragen der Datenschutzbehörden oder bei Beschwerden von betroffenen Personen

Risikobewertung

Analyse potenzieller Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Beratung und Schulung

Schulung von Mitarbeitern und Geschäftsführung in Bezug auf Datenschutzvorschriften

Warum sollten Sie einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen?

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand, insbesondere für Unternehmen, die über begrenzte Ressourcen oder keine interne Datenschutzkompetenz verfügen. Ein externer Experte bringt nicht nur umfassendes Wissen mit, sondern kann auch unabhängig und unvoreingenommen arbeiten, wie unser kleines Beispiel zeigt.

Datenschutz im Mittelstand - Wie die Müller GmbH nach einer Datenpanne den externen Datenschutzbeauftragten fand

Die Müller GmbH, ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, geriet ins Straucheln, als eine Datenpanne auftrat: Kundeninformationen wurden versehentlich an den falschen Empfänger gesendet.

Plötzlich war die DSGVO-Konformität ein akutes Thema.

Um zukünftige Datenschutzvorfälle zu vermeiden und Bußgelder zu umgehen, entschied sich die Geschäftsführung, sich um einen externen Datenschutzbeauftragten zu bemühen.

Nachdem man sich für die Betreuung und Beratung durch einen externen Datenschutzbeauftragten entschied, wurden alle relevanten und auch neue Datenschutzprozesse dokumentiert.

Die Mitarbeiter wurden geschult und auf den neuesten Stand gebracht.

Heute ist die Müller GmbH bestens aufgestellt, profitiert von Rechtssicherheit und hat ihre Kundendaten sicher im Griff – eine Panne, die zur Chance wurde!

Ihre Vorteile im Überblick

Kosteneffizienz

Anstatt einen internen Mitarbeiter aufwändig zu schulen, profitieren Sie von sofort einsetzbarem Fachwissen.

Flexibilität

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist nur dann aktiv, wenn er benötigt wird. Das spart Zeit und Ressourcen.

Haftungsreduktion

Durch die Auslagerung des Datenschutzes verringern Sie das Risiko von Verstößen gegen die DSGVO und die damit verbundenen hohen Bußgelder.

Aktuelles Fachwissen

Datenschutzgesetze ändern sich stetig. Ein externer Experte ist immer auf dem neuesten Stand und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen konform bleibt.

Wählen Sie das passende Angebot für Ihren Datenschutzbedarf

BASIC

Externer Datenschutzbeauftragter

3.5/5
ab 171,- €

Monatlich

Kurze Leistungsübersicht:

Bis zu 6 Geschäftsprozesse inkl.
Datenschutz-Hotline:
6 Stunden pro Jahr
Datenschutz-Betreuung:
5 Stunden pro Jahr
Datenschutzbericht:
1 Mal jährlich, kurz
Datenschutz-Schulung:
Bis zu 5 Mitarbeiter inklusive
Jahresgespräch: Inklusive
Datenschutzrechtlicher Newsletter:
Inklusive
STANDARD

Externer Datenschutzbeauftragter

4.5/5
ab 284,- €

Monatlich

Kurze Leistungsübersicht:

Bis zu 9 Geschäftsprozesse inkl.
Datenschutz-Hotline:
12 Stunden pro Jahr
Datenschutz-Betreuung:
8 Stunden pro Jahr
Datenschutzbericht:
1 Mal jährlich, Standard
Datenschutz-Schulung:
Bis zu 10 Mitarbeiter inklusive
Jahresgespräch: Inklusive
Datenschutzrechtlicher Newsletter:
Inklusive
PREMIUM

Externer Datenschutzbeauftragter

5/5
ab 427,- €

Monatlich

Kurze Leistungsübersicht:

Bis zu 12 Geschäftsprozesse inkl.
Datenschutz-Hotline:
18 Stunden pro Jahr
Datenschutz-Betreuung:
10 Stunden pro Jahr
Datenschutzbericht:
1 Mal jährlich, erweitert
Datenschutz-Schulung:
Bis zu 15 Mitarbeiter inklusive
Jahresgespräch: Inklusive
Datenschutzrechtlicher Newsletter:
Inklusive

Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Laut der DSGVO und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind bestimmte Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies gilt unter anderem für:

Unternehmen, die regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten, wie z. B. Kunden- und Mitarbeiterdaten, Daten der Videoüberwachung.

Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter haben, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Firmen, deren Kernaufgabe in der Verarbeitung sensibler Daten liegt, z. B. Gesundheitsdaten oder Bonitätsprüfungen.

Laut der DSGVO und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind bestimmte Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies gilt unter anderem für:

Für kleinere Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten freiwillig einzusetzen, um Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Sind Sie unsicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen?
Mit unserem kurzen kostenlosen Test erhalten Sie schnell Klarheit darüber.

Aufgabenbereiche eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter kümmert sich um eine Vielzahl von Aufgaben, die sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumentation

Das Herzstück unseres Datenschutzmanagements bildet die umfassende Dokumentation. Diese ist entscheidend, um alle datenschutzrechtlichen Anforderungen transparent und nachvollziehbar zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

Verarbeitungsverzeichnis
Übersicht über alle Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Analyse und Bewertung von Risiken bei Datenverarbeitungen.
Meldung von Datenschutzverletzungen
Sofortige Meldung von Datenschutzvorfällen an die Aufsichtsbehörde.
Datenschutzrichtlinie
Interne Richtlinien und Vorgaben, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen regeln.
Einwilligungserklärung
Dokumentierte Nachweise für Einwilligungen, die von betroffenen Personen für die Verarbeitung ihrer Daten eingeholt werden.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Verträge mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten.

Beratung bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen

Der Datenschutzbeauftragte berät bei der Einführung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dazu gehören:

Verschlüsselungstechniken
Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter
Datenschutzfreundliche IT-Infrastrukturen

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Datenschutz ist eine wesentliche Aufgabe. Der Datenschutzbeauftragte führt regelmäßige Schulungen durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Bedeutung des Datenschutzes verstehen und entsprechend handeln.

Wie wählen Sie den richtigen externen Datenschutzbeauftragten aus?

Bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

Qualifikation

Der Datenschutzbeauftragte sollte über fundiertes Fachwissen und Erfahrung im Datenschutzrecht verfügen.

Unsere Firma verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. Unsere Datenschutzbeauftragten sind bestens geschult und verfügen über fundiertes Fachwissen sowie langjährige Praxiserfahrung im Datenschutzrecht, um die Anforderungen unserer Kunden professionell und zuverlässig zu erfüllen.

Unabhängigkeit

Achten Sie darauf, dass der Beauftragte neutral ist und unabhängig arbeiten kann.

Unsere Datenschutzbeauftragten agieren neutral und sind frei von Interessenkonflikten, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzanforderungen objektiv und im besten Interesse Ihres Unternehmens erfüllt werden.

Erreichbarkeit

Der Datenschutzbeauftragte sollte jederzeit für Ihr Unternehmen erreichbar sein, insbesondere bei Datenschutzvorfällen oder behördlichen Anfragen.

Dank unserer Hotline sind wir jederzeit schnell und zuverlässig für Sie erreichbar, insbesondere bei Datenschutzvorfällen oder behördlichen Anfragen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen im Bedarfsfall sofort Unterstützung erhält.

Bringen Sie Ihren Datenschutz in den grünen Bereich

Unser externer Datenschutzbeauftragter überzeugt Sie durch Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Ja, auch kleine Unternehmen profitieren von der Expertise eines externen Datenschutzbeauftragten. Gerade in kleinen Unternehmen fehlt häufig das interne Know-how, um die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, aber keinen benennen, riskieren Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten variieren je nach Größe des Unternehmens, dem Umfang der Datenverarbeitung und dem spezifischen Bedarf. In der Regel liegen die monatlichen Kosten zwischen 500 und 2000 Euro. Es ist jedoch wichtig, die Qualität und das Fachwissen des externen Anbieters zu berücksichtigen.

Kleine Unternehmen und Selbstständige, die keine sensiblen Daten in großem Umfang verarbeiten, benötigen in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten. Auch Organisationen, die keine regelmäßige Überwachung von Personen vornehmen, sind in der Regel von dieser Pflicht befreit. Es ist jedoch ratsam, die Anforderungen im Detail zu prüfen.

Nein, der Geschäftsführer eines Unternehmens darf nicht gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter fungieren, da dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Der Datenschutzbeauftragte muss seine Aufgaben unabhängig ausführen können.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter zurücktritt oder ausfällt, muss das Unternehmen unverzüglich einen neuen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Verzögerungen können zu Sanktionen oder Bußgeldern führen.

Mitarbeiter haben das Recht, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben. Der Datenschutzbeauftragte muss sicherstellen, dass alle Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden und Missstände melden.

Bei einer Datenschutzverletzung muss der Datenschutzbeauftragte unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Er meldet die Verletzung innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde und informiert die betroffenen Personen, wenn dies notwendig ist. Zudem überprüft er die Prozesse, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.

Ein Datenschutzbeauftragter stellt die Einhaltung der DSGVO sicher, indem er regelmäßige Datenschutz-Audits durchführt, die Datenverarbeitungsprozesse analysiert und Risiken bewertet. Er entwickelt und implementiert Datenschutzrichtlinien und schult die Mitarbeiter zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die häufigsten Fehler sind: das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten (wenn gesetzlich erforderlich), unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenverarbeitung, fehlende Schulungen der Mitarbeiter, falsche oder fehlende Datenschutzerklärungen sowie die unsachgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten ohne entsprechende Einwilligung.

Branchen, die in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, sind besonders betroffen. Dazu gehören der Gesundheitssektor, Banken und Finanzdienstleister, E-Commerce, IT-Unternehmen, Marketingagenturen sowie Personalvermittlungen. Auch öffentliche Einrichtungen oder Personebeförderungsunternehmen müssen strikte Datenschutzanforderungen einhalten.