Auswertung Ihrer Befragung

zur Notwendigkeit einen Datenschutzbeauftragten für Ihre Unternehmungen zu benennen.

Nach den Angaben aus Ihrer Befragung haben wir festgestellt, dass Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benennen muss.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, die mit personenbezogenen Daten in Verbindung stehenden Prozesse zu dokumentieren.

Laut europäische Datenschutz-Grundverordnung ist jedes Unternehmen unter anderem verpflichtet, die Prozesse zu dokumentieren, die mit personenbezogenen Daten in Verbindung stehen. 

Dafür haben wir in unserem Onlineshop für Sie schon einmal die geeignete Version der Software MeinDS für Ihre Unterlagen ausgesucht.

In unserer Software MeinDS werden alle wichtigen Fragen gestellt, um die wichtigsten Papiere im Bereich Datenschutz für sie anfertigen zu können.

Gern können Sie auch erst einmal die Testversion anschauen, damit Sie sich ein Bild machen können, wie unsere Befragung funktioniert.

Bringen Sie Ihren Datenschutz in den grünen Bereich.

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