Verstöße gegen das Datenschutzrecht können für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben – aber auch für Sie persönlich.
Fast alle Verstöße gegen das Datenschutzrecht können mit Geldbuße bestraft werden (Art. 83 DSGVO). Diese Geldbuße kann bis zu 20.000.000 EUR pro Verstoß oder für uns als Unternehmen bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Unternehmens/ Konzerns betragen, je nachdem, was höher ist.
Deshalb macht es sinn die Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit zu verpflichten, was unsere Vorlage inklusive Merkblatt möglich macht.
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Gemäß Art.15 Abs.1 DSGVO hat der Beschäftigte das Recht, Auskunft über seine vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Bei der Auskunftserteilung hat das Unternehmen gemäß Art.15 Abs.3 DSGVO dem Beschäftigten eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen.
Der Beschäftigte kann, soweit diese Auskünfte nicht bereits mit diesen „Informationen zur Beschäftigten-Datenverarbeitung“ erteilt wurden, weitere Auskunft verlangen.
Das ist mit dieser Vorlage Möglich und rechtsverbindlich.
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