Beschreibung
Auch hier die Kernfragen aller Verantwortlichen vor allem in kleineren Unternehmen:
Jetzt wirklich? Wir auch? Wenn ja, wie und was genau?
Nicht jeder Betrieb in jeder Größe muss ein komplexes Managementsystem fahren. Aber auch kleinere Betriebe müssen ein paar organisatorische Vorkehrungen treffen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen das richtige Maß, den Pflichten zu genügen, ohne sich dabei vielleicht zu verrennen.
Eine Videokamera ist heutzutage schnell aufgestellt. Fast genauso schnell kann sich der Ärger mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde einstellen; Videokameras sind Beschwerde-intensiv. Dies zeigen nahezu sämtliche Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes.
Wir beraten und unterstützen beim Wie, Wo, Warum, Aufzeichnung oder nicht, wann Löschen einer Aufzeichnung und den vielen weitern Detailfragen.
Sie beschäftigen Mitarbeiterinnen? Dann müssen Sie zwangsweise eine Menge personenbezogener Daten verarbeiten. Dies bis hin zu Daten besonderer Kategorien (also besonders sensible Informationen, wie etwa zur Gesundheit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Herkunft etc.).
Dabei ist von der Bewerbung (und den Unterlagen) bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einiges zu berücksichtigen. Vielleicht aber haben sie auch besondere Anliegen, möchten vielleicht Bilder Ihrer Mitarbeiter auf Ihrer Firmen-Webseite nutzen. Auch in diesem Bereich beraten und unterstützen wir gerne.
Darf ich überhaupt noch Marketing? Die Fallstricke sind vielfältig und kommen nicht alle vom Datenschutz! Wir helfen Ihnen, Wege durch das Labyrinth der Fallstricke zu finden.
6 Jahre und noch immer für viele das große Unbekannte:
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, kurz und Ohne Abkürzungsfimmel: VVT
Die Abkürzung ist so gängig, dass man damit Googlen kann, zumindest mit dem Zusatz Datenschutz, sonst landet man vielleicht doch bei den Tiroler Öffis. Wer brauchts und warum? Und wie sieht so etwas aus? Fragen, die wir gerne für Sie klären.
Auch nach über zwanzig Jahren Datenschutz in Deutschland scheinen viele noch mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Dritte, der sogenannten Auftragsverarbeitung (kurz AV), zu fremdeln. Dabei liegt eine solche AV bereits vor, wenn nicht zum Unternehmen gehörende Personen oder Firmen z.B. mit Support und/oder Wartung von EDV-Elementen oder auch nur Multifunktionsgeräten (Drucker, Scanner Kopierer) beauftragt sind.
Wir bringen Licht ins Dunkel: Wann liegt eine AV vor? Was ist zu tun und beachten?
“… ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau …” Wer personenbezogene Daten verarbeitet muss genau dieses zum Schutze dieser Daten gewährleisten. Hierfür sind “…geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, …” (kurz TOM) zu treffen. Wir helfen bei der Auswahl dieser Maßnahmen für Ihr Unternehmen, erläutern gemeinsam mit Ihnen, was muss, was soll und was kann.
Eines der großen Schlagwörter der Einführung der DSGVO. Kurz gesagt: Der Betroffene (also die Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden) ist vor – wenn nicht möglich bei – Verarbeitungsbeginn umfassend über diese Verarbeitung zu informieren.
Wie setzt man das wann, auf welchem Wege am besten um?
Gemeinsam mit Ihnen finden wir den Weg, der zu Ihrem Unternehmen passt.
Das “Keksproblem”, auch Cookies genannt. Die Auswahl ist riesig.
Für den Einsatz der meisten, nämlich technisch nicht notwendigen Cookies, ist die Einwilligung der Besucher der Webseite nötig und zwar nach umfassender Information und vor dem “Einschalten” dieser Cookies! Nicht jeder der erhältlichen “Consent-Layer” findet die Gnade unserer Datenschutzfürst:innen.
Wir schauen uns das gemeinsam mit Ihnen an.
(Auf Deutsch: Datenschutzfreundliche Technik und Voreinstellungen)
Es ist sicherzustellen, dass durch Voreinstellung nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. Diese Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit.
Diesen allgemeinen Grundsatz der Datensparsamkeit konkretisiert u.a. Erwägungsgrund 78 Abs. 3: “Um die Einhaltung dieser Verordnung nachweisen zu können, sollte der Verantwortliche interne Strategien festlegen und Maßnahmen ergreifen, die insbesondere den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) Genüge tun.” Was verbirgt sich dahinter und was ist zu tun?
Wir werden Sie auch in diesem Bereich dabei unterstützen, den für Ihren Betrieb optimalen Weg zwischen angemessenem Aufwand und der Beachtung der Vorschriften zu finden.
Pseudonymisierung … oder doch “nur” Anonymisierung, … was ist mit Verschlüsselung … ?
Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz einfach so im Raum stehen und mit denen eigentlich niemand etwas Konkretes anzufangen weiß. Wir erklären die Begriffe und erarbeiten mit Ihnen, was genau Sie von alledem für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen benötigen.
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