Kooperation mit Behörden

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Alleinseiten wird das Empfehlungslied und die Lobpreisung der Kooperation mit den Datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden gesungen.

Lange Jahre war ich Rechtsanwalt: In einigen wenigen Fällen traf ich tatsächlich auf Verwaltungsmenschen, die den Auftrag dem Staate (und damit letztendlich allen) zu dienen ernst nahmen, die nicht vergessen oder verdrängt hatten, dass Verwaltung mit verwalten zu tun hat und dieses wiederum im Sinne des Staatswesens, der Allgemeinheit oder wie immer man das nennen kann. Ansonsten absolut häufig: Pures Machtgehabe, Sturheit bis hin zu absoluter Borniertheit. Die Behörde (egal welche) als Feind des Mandanten und des Anwalts.

Nun mache ich Datenschutz und da soll alles besser sein, die Insel der Glückseligkeit? Dort wo mit Kooperation alle Probleme Hand in Hand gelöst werden?
Es folgt ein Beispiel, aus dem Saarland (ich spare mir hier die üblichen lustigen Anspielungen auf beliebteste unbeliebte Politikerinnen, auf Nachbarstaaten, die nicht wollten, was wir nun haben etc., weil ich auch von dort liebenswerte Menschen kennengelernt habe.

Es war einmal eine Anzeige und eine – nennen wir es – Anfrage der saarländischen Datenschutzbehörde. Es geht um die Erprobung einer in annähernd sämtlichen übrigen Bundesländern seit Jahren beanstandungsfrei eingeführten Technik zur digital unterstützten Koordination von Aufträgen zur Personenbeförderung (man nennt es auch Taxi). Diese Anfrage hätte man neutral oder auch nur im Konjunktiv formulieren können; statt dessen wurden die von totaler Ahnungslosigkeit geprägten, haltlosen Anschuldigungen als Tatsachen unterstellt und zur Stellungnahme aufgefordert. Den haltlosen Anschuldigungen wurde unter Vorlage entsprechender Belege entgegengetreten; nach der hiesigen Stellungnahme zogen Jahre (wirklich Jahre) ins Land. Dann – wie auch immer – erwachte die dunkle Seite der Macht aus ihrem jahrelang gepflegten Dornröschenschlaf und es wurde eine Überprüfung angeordnet und zur Benennung eines Termins bis Ende Juli aufgefordert.

Ich hielt es für sinnvoll, zu dem Leiter der Verantwortlichen Stelle (so nennt man das im Datenschutz), mir als Vertreter des bestellten Datenschutzbeauftragten noch einen Vertreter des Herstellers des so wahnsinnig wichtig zu überprüfenden Systems hinzuzuziehen. Offenbar hatte die Behörde es ja in jahrelanger intensiver Arbeit nicht geschafft die überlassenen, einfachen Unterlagen richtig zu verstehen (wofür sonst die „Überprüfung“). Ich wollte weitere Verzögerungen und Missverständnisse im Keime ersticken. Leider waren die Jahresurlaube dieser drei Personen so unglücklich geplant, dass sie aufeinander folgten, sodass erst für die erste Septemberwoche ein Termin (und auch Ausweichtermine) vorgeschlagen werden konnten. Nach ihrer zuvor jahrelangen Untätigkeit war es der Behörde dann – trotz entsprechender Hinweise und Bitten – nicht mehr möglich, die gut einmonatige Verzögerung zu akzeptieren. Man verwies darauf, dass es sich bei dem Vorschlag zu einem gemeinsamen Termin ja schließlich um ein ganz, ganz riesengroßes Entgegenkommen gehandelt habe und man ja schließlich prüfen könne wann und wie man wolle! Großartige Einstellung!! Um dem Ganzen dann die Krone aufzusetzen, erfolgte die Überprüfung dann unangekündigt Ende August (ja richtig gelesen NICHT Ende Juli), wenige Tage vor dem vorgeschlagenen gemeinsamen Termin. Welch Zufall zum Zeitpunkt des Jahresurlaubs des Sachbearbeiters des Datenschutzbeauftragten und ernsthafter Erkrankung des Leiters der verantwortlichen Stelle. Welch eine gelungene Machtdemonstration. Wie bitte soll man mit so etwas kooperieren?

Eigentlich ein typischer Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.  Aber es gibt da noch einen Systemfehler: Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollen selbstständig sein (wohl frei Amok laufen dürfen).

Witz der Geschichte: Der zuständige Sachbearbeiter steht offensichtlich auch noch vor einer satten Beförderung. Wahrscheinlich für seine totale Härte (für Leistung möchte ich ebenso ausschließen wie für Freundlichkeit). Und bezahlen dürfen das dann auch die geplagten Unternehmer und wir alle. Trotzdem: Kein Grund AFD zu wählen.

PS: Eigentlich schon selbstverständlich: Bis zum heutigen Tage liegt kein Bericht oder auch nur winzig kleine Stellungnahme zu dem Ergebnis der so knallhart durchgeführten Prüfung vor. Am Ende des ZDF-Magazins „Frontal“ würde es hierzu einfach nur „Toll“ heißen.

Ich persönlich bin nur froh, wenn dies meine letzte Begegnung mit dieser Art Datenschutzbehörde bliebe und wir im Bereich der niedersächsischen Datenschutzbehörde verortet sind.

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