Das „Schwarze Brett“, Intranet etc. und der Datenschutz

Brainstorming

Die Geburtstagsliste
Ehrungen und Glückwünsche zu freudigen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeiten zukommen zu lassen ist positiv zu bewerten.

Die betroffenen Geburtstagskinder, Jubilare oder die Frischvermählten müssen darüber informiert werden und sie müssen einwilligen, ihre personenbezogenen Daten veröffentlichen zu lassen.

Mitarbeiter des Monats
Der Titel soll Mitarbeiter anspornen. Manchmal werden dabei Ranking-Listen veröffentlicht, auf denen beispielsweise die zehn besten Mitarbeiter zu sehen sind. Von der Veröffentlichung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang ist Abstand zu nehmen. Dies bleibt auch bei Vorliegen einer Einwilligung aller Mitarbeiter aufgrund des wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeits-verhältnisses zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber kritisch: Es kann es Probleme mit der Freiwilligkeit geben (vgl. Art. 26 Abs. 2 BDSG).

Prüfungsergebnisse von Auszubildenden
Auch hier ist abzuraten; auch geht ohne Einverständniserklärung nichts und auch hier ist die Freiwilligkeit kritisch zu bewerten.

Krankenlisten
Nicht einmal alle Kollegen sind über krankheitsbedingte Ausfälle zu unterrichten. Es gilt das Datenschutzprinzip der Datenminimierung zu beachten: Nur die Personen, die tatsächlich diese Informationen benötigen, dürfen von diesen Kenntnis erlangen. Dazu zählen beispielsweise der direkte Vorgesetzte oder der Personalreferent.

Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
Die Veröffentlichung solcher Informationen ist ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters und ist verboten. Dies gilt nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei der Veröffentlichung von Informationen über Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wegen Falschparkens.

Fotos und Schnappschüsse
Auch die Veröffentlichung von vermeintlichen Schnappschüssen – etwa von der letzten Betriebsfeier, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, ist ohne deren Zustimmung nicht erlaubt.

Das „Schwarze Brett“, Intranet etc. und der Datenschutz
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