Hohes Bußgeld gegen Immobiliengesellschaft
Am 30.10.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid i. H. v. rd. € 14,5 Mio. wegen Verstößen gegen die DS-GVO erlassen.
Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 hat die Aufsichtsbehörde wohl festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Personenbezogene Daten von Mietern wurden gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. In begutachteten Einzelfällen konnten daher teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieter eingesehen werden, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es handelte sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieter, wie z. B. Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Also: Zum neuen Jahr vielleicht doch einmal den Start in Richtung Erstellen eines Löschkonzeptes planen?!