LfDI Rheinland-Pfalz: Geldbuße wegen Defiziten beim Patientenmanagement

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat gegenüber einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße von € 105.000,00 verhängt und gleichzeitig festgestellt, dass das Krankenhaus bemüht war Fortentwicklungen und Verbesserungen des Datenschutzmanagements nachhaltig voranzutreiben.

Die bestandskräftige Geldbuße beruht auf mehreren Verstößen gegen die DS-GVO im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten. Diese hatte eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement.

Der LfDI betonte, dass das vorrangige Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen darin bestehe, aufgetretene Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen seien dabei ein Instrument unter vielen. Neben der Sanktionswirkung enthielten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich werde, dass Missständen konsequent nachgegangen würde. Mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz müssten substanzielle Fortschritte erzielt werden. Daher sollte die Geldbuße auch als Signal gewertet werden, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Gesundheitsdaten besondere Wachsamkeit an den Tag legen.

LfDI Rheinland-Pfalz: Geldbuße wegen Defiziten beim Patientenmanagement
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