Hilfe zum Home-Office

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Die LfD Brb weist in Ihrem Jahresbericht auf Versäumnisse bei Einführung von Home-Office hin

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Brandenburg hat ihren Jahresbericht für 2020 vorgelegt, in dem sie sich – neben Vielem – auch dem Thema Home-Office zuwendet. Im Rahmen der Tätigkeit wurde sie mit Anfragen und Beratungsersuchen zur Heimarbeit mit personenbezogenen Daten konfrontiert, hat jedoch auch einige Beschwerden erhalten und unzureichende Umsetzungen festgestellt. Hierdurch sei ihr bewusst geworden, dass einige Verantwortliche schon mit der Identifizierung der zu regelnden Themenbereiche überfordert seien.

Zwei grundlegende Probleme bei der Umsetzung von Heimarbeit konnten festgestellt werden: Viele Verantwortliche orientieren sich an im Internet kursierenden, „fertigen“ Listen von Maßnahmen, streichen Unpassendes oder Unbequemes heraus und verwenden den Rest als „Heimarbeitskonzept.“ Ebenfalls beliebt sei der Ansatz, Verpflichtungserklärungen von Beschäftigten einzufordern, sie dann jedoch bei einem Großteil der praktischen Umsetzung allein zu lassen. Hieran wurden zwei Kardinalfehler ausgemacht: Zunächst ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche (also z. B. das Unternehmen oder die Behörde) auch für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen bei der Heimarbeit verantwortlich. Seine Aufgaben reichen von einer lückenlosen Konzipierung über die Anschaffung der erforderlichen Hard- und Software sowie die Einbindung der in Heimarbeit befindlichen Beschäftigten bis hin zur Kontrolle der Heimarbeitsplätze. Zum anderen orientiert sich das oben geschilderte Vorgehen nicht an dem eigenen, unternehmensspezifischen Bedarf und behandelt somit auch nicht zwingend die Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit.

Aber die LfD beschränkt sich nicht nur auf diese Feststellungen: Auf Basis der Feststellungen und mit Blick auf die voraussichtlich länger andauernden Pandemiebeschränkungen (und vielleicht auch, weil sich ein doch dauerhafter Trend zum Home-Office abzeichnet) hat sie die wichtigsten Anforderungen sowie die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Heimarbeit in einer Handreichung zusammengefasst und als Hilfestellung für Unternehmen und Behörden veröffentlicht.

Auch wenn vielleicht Brandenburg von vielen nicht als Nabel des europäischen Datenschutzes angesehen wird, kann ich jedem Verantwortlichen (Unternehmer) nur dringend nahelegen, sich dieses Papier mal zu Gemüte zu führen und möglichst viele der angesprochenen Dinge umzusetzen. Ich persönlich halte die Handreichung für übersichtlich, nachvollziehbar und wirkliche Hilfe.

Ich kann nur jeden warnen, die Problematik zu ignorieren. Zumindest die übrigen deutschen Landesdatenschutzfürst:innen werden das ähnlich oder genau so beurteilen.

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