Nun muss ich auch noch Datenschutz machen!

Blog_nun

Ein Satz,

den ich zu meinem Erstaunen sehr häufig gehört habe und auch immer noch höre. Der Satz ist falsch, grundfalsch. Datenschutzgesetze gibt es (zumindest in Hessen) seit 1974, das erste Bundesdatenschutzgesetz (kurz BDSG) trat zum 01.01.1979 in Kraft. Man kann sagen, dass der Datenschutz schon seit 1985 europäisch ist. 1995 trat eine EU-Richtlinie zum Thema und 2001 ein überarbeitetes BDSG in Kraft. Immer wurde auch zumindest versucht, die technische Entwicklung in der Datenverarbeitung zu berücksichtigen.

Es gab also spätestens seit 2001 Verpflichtungen für Datenverarbeiter, die den derzeitigen sehr ähnlich sind, Regularien zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie Regeln, die bei der Verarbeitung berücksichtigt werden mussten. Es gab Verpflichtungen wie diejenigen zur Einhaltung Technisch-Organisatorischer Maßnahmen (kurz TOM), die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (heute Vertraulichkeitsverpflichtung), Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden (wie das Recht auf Auskunft), Auftragsverarbeitung und die Verpflichtung, diese vertraglich abzusichern, sogar auch schon Bußgelder und Strafvorschriften.

Alles nichts Neues.

Die ganze Panik mit all den Fehl-Auswüchsen ist wohl allein der Tatsache geschuldet, dass der Bußgeld-Rahmen für Rechtsverstöße deutlich erhöht wurde.Von mir nicht anders erwartet, ist behördenseitig nicht sonderlich viel passiert, weshalb nunmehr eine relative Ruhe eingetreten ist, die sich durchaus als trügerisch erweisen kann.

Datenschutz „muss“ also genau so und (bei kleinen und kleineren Betrieben) in überschaubarem Rahmen nur ein wenig mehr als „vorher“. Ernsthaft vergrößert haben sich das Risiko für den Geldbeutel und das Ansehen einer Firma, wenn man sich entschließt nichts oder auch deutlich zu wenig für den Datenschutz zu tun und dabei „erwischt“ wird.Der wohl sicherste Weg in den Fokus unserer Behörden zu geraten ist nach meiner Auffassung die Anzeige eines Dritten. Und hier liegt die Gefahr: Ein unzufriedener Kunde, ein (im Streit) ausgeschiedener Mitarbeiter, ein (ehemaliger) Geschäftspartner, ein aus welchem Grund auch immer verärgerter Nachbar, das Potential im Moser- und Besserwisser- Land ist riesig.

Ein wenig Zeit sollte man sich als Unternehmer denn doch nehmen, um das „Risiko“ Datenschutz bestmöglich zu minimieren.

Nun muss ich auch noch Datenschutz machen!
Archive

Schreiben Sie einen Kommentar