Was darf ein Arbeitgeber, hier noch einige „Obs“

Corona Welt

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist – zu Recht – durch den Gesetzgeber deutlich erschwert.

Corona macht da wohl Ausnahmen möglich:

Ob ein Arbeitgeber die Gesundheitsbehörden über Infizierung, Corona-Kontakte oder Reisen in Risikogebiete informieren darf oder muss, wird individuell im Bundesland oder vor Ort entschieden. Es ist davon auszugehen, dass über die Zeit die Meldepflicht wahrscheinlich fast überall beschlossen wird. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall vor Ort.

Noch uneindeutiger ist die Frage, ob ein Arbeitgeber anderen mitteilen darf, dass ein bestimmter Mitarbeiter infiziert ist. Tendenz: Ja. Wie in anderen Fällen auch, stehen sich Persönlichkeitsschutz auf der einen, Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Mitarbeitern (und wohl auch der Allgemeinheit) gegenüber; es lässt sich vertreten, dass letzteres vorgeht.

Ist ein Mitarbeiter verpflichtet, bei Rückkehr aus dem Urlaub seinen Urlaubsort mitzuteilen? Tendenz: Ja, zumindest, wenn er sich in einem „Risikogebiet“ aufgehalten hat. Auch hier überwiegt die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern.

Gleiches gilt für die Frage nach Kontakten zu infizierten Personen.

Was darf ein Arbeitgeber, hier noch einige „Obs“
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