Corona vs. Datenschutz

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Erinnern wir uns noch an die Zeit mit regem Kulturbetrieb und beschäftigten Künstlern, ohne Abstand? An eine Zeit etwas weniger lang zurück, in der der Schlabberlatz vor Nase und Mund noch vollkommen unwirksam und überflüssig war? Nun ist der Keime-Züchter ein absoluter Heilsbringer, der „Burner“ schlecht hin.

Und nun noch ein Heilsbringer: Die Corona-Warn-App. Wollte ich schon immer.
Hätte ich zu Beginn des Jahres versprochen, dass unsere Obrigkeit uns eine App zur Nachverfolgung schenkt und nahezu alles (einschließlich der Medien) applaudierend danebensteht, ich wäre wahrscheinlich der „Klapse“ sehr nahegekommen oder mich zumindest intensiver Befragungen danach ausgesetzt, was genau ich denn so täglich einwerfe.

Nichts zeigt so deutlich, dass der Datenschutz in der aktuellen Form wohl nur als eine weitere Bürokratie-Hürde, weitere Belastung für freies Unternehmertum taugt, nicht aber im Verhältnis der immer weiter ausufernden Staatsmacht zu ihren Bürgern oder sollte ich sagen „Applaudiermännchen/-frauchen“? Im freudig erregten Arme-Hochheben haben wir ja schließlich Erfahrung.

Nun zum Neuen Heilsbringer: Man kann ihn in den App Stores von Apple und Google herunterladen, was nach ZDF-Informationen bereits 8 Millionen Nutzer gemacht haben. Wer ein älteres Smartphone als das iPhone 6s besitzt, kann die App nicht nutzen, weil dort das Apple-Betriebssystem iOS nicht in einer neuen Version installiert werden kann, die für den Betrieb der App benötigt wird.

Die App soll durch die Speicherung der sozialen Kontakte der letzten zwei Wochen helfen, Nutzer auf einen Kontakt mit Infizierten hinzuweisen.

Dabei weiß man nicht einmal, ab wie vielen Mitmachern das teuer beworbene und bis Ende des Jahres mindestens (zugegebene) 65 Millionen Euro kostende Wunderwerk überhaupt irgendeine Art von Nutzen entfalten kann. Pflegekosten von jährlich 25 Millionen nur mal so. In der Chefetage der Deutschen Telekom knallen wohl immer noch die Champagnerkorken (falls die nicht längst was noch Teureres schlürfen).

Fehler hat so eine (unter Zeitdruck zusammengehauene) Wunderwaffe natürlich nicht, vollkommen ausgeschlossen.

Die App basiert auf einer Grundlage im Betriebssystemen von Google und Apple, dem sogenannten Exposure Notification System, d.h. einer Funktion die die Kontaktaufzeichnung überhaupt erst ermöglicht. Man weiß nur nicht und hat keinerlei Kontrolle, ob Apple und Google die Daten vielleicht mit anderen Daten verbinden können. Aber die sind ja (plötzlich) lieb.

Stattdessen wird pauschal behauptet, dass die Smartphone-Nutzer Apple und Google hinsichtlich Datenschutz vertrauen oder sich zumindest mit der Nutzung ihrer Daten abgefunden haben. Liebe Regierende: merkt Ihr noch irgendetwas, ein kleines bisschen irgendwas wenigstens?

Und das Ganze ist voll freiwillig!

Bei Schaffung der DSGVO wurde noch davon ausgegangen, dass die Sache mit der Freiwilligkeit Ihre Tücke haben kann.  So hat der Gesetzgeber in Erwägungsgrund 42 S. 4 DSGVO (als kluger Begleitgedanke zur DSGVO) klargestellt: „Es sollte nur dann davon ausgegangen werden, dass sie (die Betroffenen) ihre Einwilligung freiwillig abgegeben haben, wenn sie eine echte oder freie Wahl haben und somit in der Lage sind, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden.

Weiter in Erwägungsgrund 43 DSGVO: „Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern.

Und vor allem erst die Freiwilligkeit im nicht öffentlichen Bereich: Arbeitnehmer laden vollkommen freiwillig diese Heilsbringer-App herunter. En masse noch freiwilliger, wenn für Fall des Mangels an Freiwilligkeit Besuche von Geschäftsleitung und Betriebsrat (so mal auf eine Tasse Kaffee) angekündigt werden oder gleich mit dem unverhohlenen Hinweis auf diverse Möglichkeiten zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei anhaltendem Mangel an Freiwilligkeit gearbeitet wird.

Von dem sozialen Druck der noch immer mehrheitlich hysterisierten Bevölkerung mal ganz zu schweigen. Ich befürchte, dass die Bürger untereinander die Nutzung der Corona-Warn-App zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe machen, etwa in Vereinen.

Die Möglichkeit räumt sogar das RKI ein, aber verweist darauf, dass es unwahrscheinlich sei, weil „ein erheblicher Teil der Bevölkerung gar kein oder kein geeignetes Smartphone besitzt, insbesondere wenn es sich um besonders junge, alte oder kaufschwache Personen handelt. Daher erscheint es derzeit nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus sozialen und Reputationsgründen unwahrscheinlich, dass private Einrichtungen die faktische Ausgrenzung eines erheblichen (und in der Regel überdurchschnittlich schutzbedürftigen) Teils der Bevölkerung betreiben werden.“

Für mich ist das RKI schon länger kein Hort der Logik, nun das: Zur Rechtfertigung der App ein Argument, dass allgemein gegen die Wirksamkeit der App spricht, denn alte und sozial schwache Menschen sind besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen. Es wird also eingeräumt, dass gerade diese nicht von der App profitieren.

Das RKI führt gegen einen sozialen Druck zudem an, dass man den Leuten nicht an der Nasenspitze ansieht, ob sie die App nutzen: „Dem kann jedoch entgegengebracht werden, dass die Nutzung der Corona-Warn-App nicht überprüfbar ist, ohne dass der Nutzer die Corona-Warn-App vorzeigt. Weder dem Verantwortlichen noch Dritten ist es von außen möglich einzusehen, ob die Corona-Warn-App auf einem Smartphone installiert und vollumfänglich genutzt wird. Eine solche Veröffentlichung von Daten ist nicht vorgesehen und geplant.“

Dann werden die Leute halt gebeten, die App vorzuzeigen. Viele werden das wahrscheinlich einem sozialen Ausschluss vorziehen. Oder sie gehen nicht mehr hin, weil sie mangels Smartphone nicht mal ein solches vorweisen können. Aber wen interessieren schon ein paar arme Socken? Halt nur einmal wieder ein bisschen Pech am Anfang der Nahrungskette.

Und? Nutzt´s was?

Ich glaube NEIN!

Die eingeholte Datenschutzfolgenabschätzung kommt zu dem Schluss, dass „[…] der Nutzen von Corona-Tracing-Apps noch unbekannt ist und die Hinnahme von Grundrechtseinschränkungen somit möglicherweise umsonst gewesen ist.“ Überzeugung klingt anders.

Die Bluetooth-Technologie kann verschiedene Situationen nicht unterscheiden. So bestehen schon bei der tatsächlichen Verlässlichkeit der „Abstandsfeststellung“ unterschiedlichste Einschätzungen. Und dann gibt es ja noch Unwägbarkeiten, die diese Technologie gar nicht erfassen kann: Stehen zwei Personen längere Zeit nebeneinander an zwei Kassen an. Selbst wenn die Technik den Abstand richtig bemisst, kann sie die möglicherweise vorhandene Trennung (z.B. per Plexiglas) nicht erkennen. Folge: Fehlalarm. Solche Situationen lassen sich beliebig seitenlang ausspinnen.

Meine derzeitige Empfehlung und höchstpersönliche Meinung: Den Speicherplatz nicht mit diesem Flop verschwenden.

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