Corona und kein Ende

Datenschutz und Subunternehmen oder Werkvertragsunternehmer

Security, Corona und kein Ende

Ich gehe mal davon aus, dass die – nennen wir es mal zögerliche bis verweigerte – Herausgabe der Adressdaten der Werkvertragsunternehmer durch die Firma Tönnies andere als Datenschutzgründe hatte.

Vorsorglich zur Klarstellung: Kein Vorschieben des Datenschutzes gegenüber berechtigten Auskunftsbegehren der Behörden

Die Verarbeitung der Adressdaten auch von Werkvertragsnehmern/Subunternehmern und Ich gehe mal davon aus, dass die – nennen wir es mal zögerliche bis verweigerte – Herausgabe der Adressdaten der Werkvertragsunternehmer durch die Firma Tönnies andere als Datenschutzgründe hatte.deren Mitarbeitern ist gemäß Art. 6 DSGVO erlaubt. Hierbei ist es eher akademisch, wenn man darüber diskutiert, inwieweit zur dies zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung gehört oder zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder f DSGVO).

Als Unternehmer hat man zumindest ein berechtigtes Interesse daran, genau zu wissen, welche Personen im Unternehmen „herumlaufen“.

Dank Corona dürfte in sämtlichen Bundesländern Zusätzlich die rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO für die Erfassung dieser Adressdaten bestehen. In NRW ist dies die Coronaschutzverordnung des Landes. Demnach dürfen berufliche Zusammenkünfte in Unternehmen nur stattfinden, wenn dabei die Möglichkeit der RückverfRückverfolgung gesichert ist. Wenn die dazu erforderlichen Adressdaten noch nicht im Betrieb vorliegen, dann müssen diese Daten aufgenommen werden, wenn sich die betroffenen Personen im Betrieb aufhalten.

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