Überwachung leicht gemacht: Von der Steuer-ID zur Bürgernummer

…… und demnächst der implantierte Chip oder doch ein Balkencode auf dem Schniedel?

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Unsere allseits beliebte Datenschutz-Killerin, auch Bundesregierung genannt, plant im Schatten von Corona den nächsten Schritt zum Überwachungsstaat: Die Steuer-ID soll entgegen aller berechtigten verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken zur allgemeinen Personenkennziffer ausgebaut werden. Von solchen Instrumenten hat die StaSi nicht mal zu träumen gewagt:

Fröhlicher Datenaustausch sämtlicher Ämter und Behörden

Der Gesetzentwurf soll diesen Sommer durch, wahrscheinlich um den Schatten von Corona noch zu nutzen (Die Fußball-EM ist ja vertagt). Dementsprechend ist die Entscheidung zur 300 Millionen Euro teuren Registermodernisierung per „verwaltungsübergreifender ID-Nummer“ im Eckpunkte-Papier zum Corona-Konjunkturpaket versteckt. Damit wird die Überwachungs-Bürgernummer unweigerlich mit dem Kampf gegen Corona und dessen wirtschaftliche Folgen verknüpft – mit dem Vorteil, Kritiker als Wirtschaftsbremser verunglimpfen zu können.

Die berechtigte Kritik der Verfassungsrechtler und Datenschützer prallt wie Alles an der Mistress-Teflon-Regierung ab.

Bei Einführung der einheitlichen Steuer-ID 2007 bestritt die Politik vehement, diese als Personenkennzahl nutzen zu wollen. Es wollte ja auch niemand nie eine Mauer errichten. Der Vorwurf, es entstünde ein gläserner Bürger, sei „durch nichts gedeckt“ betonte der damalige Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Herr Eduard Oswald (CSU), der ehemalige SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wiegelte ebenfalls Kritik ab. Er hatte „den Eindruck, das ist ein bisschen konstruierter Erregungszustand in der Sommerpause.“

13 Jahre später steht die Super-Datenbank vor der Tür – Ein Paradebeispiel dafür, dass einmal eingeführte Überwachungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die anfängliche Kritik gelegt hat, ausgeweitet werden.

Mit Hilfe übergreifender Identifikationsnummern ist es möglich, umfassende Profile anzulegen – aus diesem Grund untersagte das berühmte Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 dem Staat, personenbezogene Daten mit solchen Personenkennzeichen zu verbinden.

Datenschutzrechtliche Grundsätze? Samt und sonders „über Bord“: Zweckbindung (Daten nur zu dem Zweck verarbeiten zu dem sie erhoben wurden)? Aber nicht doch für Vater Staat! Datentrennung? Reicht doch, wenn der einfache Unternehmer sich dran hält!

Ein Blick in die Zukunft der Superdatenbank (eher des Datenbankmonsters!):

Gesundheitsämter feiern Erfolge im Kampf gegen die x-te Grippe-ähnliche-Welle durch Verknüpfung von Kfz-Kennzeichen und Impfstatus. Strafverfolgungsbehörden greifen automatisiert auf biometrische Personalausweisfotos des Zentralregisters zurück, um die auf einer regierungskritischen Demonstration per Videoüberwachung erfassten Gesichter zuordnen zu können. Hacker haben leichtes Spiel, nun wo Online-Shopping mit Hilfe der Steuer-ID möglich ist.

Die meisten Bürgerinnen und Bürger? Träumen die Träume der sorglosen „wir-haben-ja-nichts-zu-verbergen-Ignoranten“.

Überwachung leicht gemacht: Von der Steuer-ID zur Bürgernummer
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