Jeder Bundesbürger wird zum Beschuldigten, schlechter gestellt als ein Straftäter

Neues Passgesetz verlangt Fingerabdrücke eines jeden Bürgers ab 2021

Jeder Bundesbürger wird zum Beschuldigten, schlechter gestellt als ein Straftäter

Nach § 81b StPO, „Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten“, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist.

Beschuldigter muss man aber erst mal werden: Ein Verdächtiger ist eine (natürliche) Person, gegen die ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht (§ 152 Abs. 2 StPO). Zum Beschuldigten wird der Verdächtige nach inzwischen überwiegender Auffassung erst, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer Straftat mit Verfolgungswillen (sog. Inkulpationsakt der Strafverfolgungsbehörden) als Beschuldigter (sog. Verfolgung in personam) ermittelt wird.

Im Gegensatz zum neuen Passgesetz hat man als Beschuldigter Rechte: Dem Beschuldigten steht es nach dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare frei, ob er sich zur Sache einlässt oder nicht (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Hierüber ist der Beschuldigte bei einer Festnahme oder Vernehmung (rechtliches Gehör) stets aufzuklären (Belehrungspflicht). Außerdem muss eine Eröffnung des Tatvorwurfes inkl. der strafrechtlichen Bestimmung sowie Tatort, Tatzeit und Art der Täterschaft resp. Teilnahme stattfinden. Nach § 136 StPO, Art. 6 EMRK muss ein Beschuldigter über Folgendes belehrt werden:

Mit dem neuen Passgesetz steht also jeder!!! Bundesbürger schlechter da als eine konkret der Begehung einer Straftat beschuldigte Person. Kurz: Jeder Bürger wird wie ein Krimineller behandelt, nur ohne Rechte! Da sagt man doch gerne: Danke liebe Regierung, danke Deutscher Bundestag für euer Vertrauen.

Argumente anhören oder gar beachten? Ihr müsstet ja aufwachen und mal wenigsten den Versuch unternehmen, mal zu denken. Von „Volksvertretern“ nicht (mehr) zu erwarten.

In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat monierten Kritiker, dass das Gesetzesvorhaben (Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen), mit dem die Bundesregierung die VO (EU) 2019/1157 umsetzen will, (BT-Drs. 19/21986), weder mit dem Grundgesetz, GG), praktischerweise eh grade außer Funktion, noch mit europäischem Recht vereinbar ist.

Ab August 2021 sollen u. a. auf jedem Personalausweis die Abdrücke beider Zeigefinger des Inhabers gespeichert werden, die Geltungsdauer von Kinderreisepässen soll auf ein Jahr verkürzt werden und Passbilder dürfen künftig nur noch digital erstellt und durch eine sichere Verbindung übermittelt werden. Die Ausstattung der Behörden mit entsprechend geeigneten Geräten soll in die Zuständigkeit der Bundesdruckerei fallen. Damit werde das Monopol eines Staatsbetriebs zu Lasten einer ganzen Branche etabliert. Dieser drohe dadurch die ökonomische Existenzvernichtung. Es liege ein erheblicher Eingriff in Rechtspositionen von Gewerbetreibenden, Kommunen und Bürgern vor. Nach einem Gutachten verstößt der Entwurf sowohl gegen Art. 12 GG als auch gegen europäisches Wettbewerbsrecht nach Maßgabe der EU-DienstleistungsRL.
Die anlasslose Speicherung zweier Fingerabdrücke begründe einen Generalverdacht und sei ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staates. Menschen würden dadurch lebenslang kontrollierbar. Die geringe Zahl von Fällen, in denen der Fingerabdruck die Klärung von Identitätszweifeln erleichtere, sei kein hinreichender oder verhältnismäßiger Anlass, über 80 Millionen Bürger zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke zu zwingen. Die Kritik ist eindeutig, verhallt jedoch ungehört.

Und das Ganze, obwohl die bisherigen Bundespersonalausweise (und wohl auch europäischen Papiere insgesamt als sehr sicher anzusehen sind, nachzulesen in Frontex, Risk Analysis Unit, Warsaw, February 2018, Frontex reference number: 2671 /2018, Paper version: TT-AC-18-001-EN-C, ISBN 978-92-9471-099-4, ISSN 1977-4451, doi:10.2819/79485).

Und dass, obwohl die umfangreichen Sicherheitspakete nie ernsthaft evaluiert wurden. Sie fordert daher eine Freiheitsbestandsanalyse statt der im Bundestag aktuell durchgepeitschten Entfristung der Anti-Terror-Gesetze. Es droht eine dauerhafte Rundum-Überwachung. Hintergrund: Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York war auch in Deutschland schnell ein Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen worden, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden umfassend ausbaute. Zum ersten Mal wurde ein Gesetz befristet verabschiedet. Nachdem es immer wieder verlängert wurde, soll diese Frist nun endgültig fallen. Unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung gab es ja noch die vage Hoffnung, dass Sicherheitsgesetze nicht für ewig bestehen bleiben müssen und der normale Lauf, sie mit weiteren Eingriffsbefugnissen zu ergänzen, gestoppt werden könnte. Nach fünf Jahren sollten die Gesetze wieder in ihrer alten Fassung gelten.

Pustekuchen!

Die Autorin weist auch auf folgendes hin: „Die Entfristung muss erst recht im Kontext all der Gesetze bewertet werden, die aktuell diskutiert und in den nächsten Monaten verabschiedet werden sollen. Staatstrojaner sollen von allen Nachrichtendiensten eingesetzt werden können. In den Händen von prinzipiell unkontrollierbaren und im Geheimen agierenden Geheimdiensten führt solch staatliches Hacking endgültig zur Überschreitung der Grenzen der Rechtsstaatlichkeit.

Die Rasterfahndung bei Kfz-Kennzeichen ist geplant und bis Ende 2021 sollen etwa 2.000 weitere Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in das SIS-II-Verfahren integriert werden. Dann sollen auch deutsche Botschaften Rückkehrentscheidungen und Einreisesperren für abgelehnte Asylsuchende in das größte europäische Fahndungssystem eintragen.

Nicht zuletzt verhandelt die EU über eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Inhalte sollen demnächst auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde gelöscht werden. Die Breite der vorgesehenen Terrorismusdefinition gibt genauso zu denken wie drohende Löschanordnungen ohne gerichtliche Überprüfung. Zudem droht in diesem Zusammenhang ein staatliches Gebot zur Einführung von Uploadfiltern.“

Selbst die Zeit-Online ist dahinter gekommen, dass es langsam aber sicher ein bisschen viel wird mit der Beschneidung von Grundrechten und das hat überhaupt gar nichts mit Corona zu tun: „An einem ähnlich schleichenden und letztlich gefährlichen Umbau arbeiten die verschiedenen Bundesregierungen seit Jahren: Fluggastdaten, Kennzeichenscanner, Videoüberwachung, Staatstrojaner, Ausweispflicht bei Mobilfunkkarten, Bestandsdatenauskunft, biometrische Bilder und Fingerabdrücke im Pass und immer wieder die Vorratsdatenspeicherung – und das sind nur einige der Neuerungen aus den vergangenen 18 Jahren.

Die Bundesregierungen haben das Land Stück für Stück verändert. Sie haben an allen im Grundgesetz verankerten Freiheiten herumgeschnippelt, haben immer wieder hier und dort Stücke weggenommen, haben sie eingeschränkt, kleiner gemacht. Die Argumentation ist dabei immer dieselbe: Wir müssen das tun, um Terroristen zu fangen und/oder Kinderpornografie zu bekämpfen. Wir tun es auch wirklich nur zur Aufklärung dieser wenigen schrecklichen Taten, versprochen. Doch sind die neuen Überwachungsregeln erst installiert, kommt bald die Forderung, sie auf andere Straftaten auszudehnen: Nun haben wir diese neuen Regeln, da wäre es doch Unsinn, sie nicht zu nutzen.“ So Ein Kommentar von Kai Biermann, nachzulesen https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/ueberwachung-terrorismusgesetz-fingerabdruecke-ausweis-freiheit

Hand aufs Herz: Wen wundert da noch ernsthaft eine gewisse Politiker- und Politik-Verdrossenheit? Vorausgesetzt natürlich, man kümmert und informiert sich.

Dazu passt auch: Das unaufhörliche „Mehr an Sicherheit“ hält seit den Anschlägen vom 11. September 2001 an, analysiert Elke Steven von der Digitalen Gesellschaft in ihrem Gastbeitrag auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2020/antiterrorgesetze-freiheitsbestandsanalyse-statt-ueberstuerzter-entfristung/.

Ich meine: So werden die tollsten StaSi-Träume wahr!

Jeder Bundesbürger wird zum Beschuldigten, schlechter gestellt als ein Straftäter
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