War Thema, wird Thema bleiben: Die Videokonferenz

DSK gibt Hilfestellungen (?)

Videokonferenz

Die Datenschutzfürst:innen der Länder und des Bundes haben bereits Ende Oktober eine Orientierungshilfe und eine Checkliste zum Einsatz von Videokonferenzsystemen und im November dann eine Checkliste herausgegeben. Letztere soll auch als so eine Art Zusammenfassung dienen. Beide Dokumente sind sehr umfänglich, enthalten viele Vorgaben, worunter wie Fürst:innen-üblich die Praktikabilität und damit der Nutzen leidet. Es will halt alles beachtet und geprüft sein.

Aber: Wer datenschutzrechtlich sicher gehen will, sollte den Inhalt der Dokumenten soweit eben möglich beachten, umsetzen und dies dann mit Hilfe der Checkliste auch dokumentieren.

Zunächst werden drei Betriebsmodelle unterschieden: Selbst betriebener Dienst, Betrieb durch einen externen IT-Dienstleiter und Online-Dienst. In der Folge werden die rechtlichen Anforderungen, Rechtsgrundlagen sowie die Pflichten des Verantwortliche für die Durchführung beschrieben. Das letzte Kapitel widmet sich dann den spezifischen technischen und organisatorischen Anforderungen.

Link zur Orientierungshilfe:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20201023_oh_videokonferenzsysteme.pdf

Link zur Checkliste: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html

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