Video kann richtig teuer werden

LfD Niedersachsen verhängt Bußgeld über 10,4 Millionen Euro gegen notebooksbilliger.de

Video kann richtig teuer werden

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat nach Ihrer Pressemitteilung eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen.

Der Vorwurf: Das Unternehmen habe über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Ich bin sehr gespannt, ob dies einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zum einen hinsichtlich der Einordnung des Vorgangs als rechtswidrige Datenverarbeitung, vor allem aber im Hinblick auf die Höhe des verhängten Bußgelds.

Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen.

„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun”, sagt die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel, „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen”. Auch die immer wieder vorgebrachte, angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung rechtfertige keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. „Wenn das so wäre, könnten Unternehmen die Überwachung grenzenlos ausdehnen. Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt”, so Thiel. „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.”

Nach allgemeiner und auch Ansicht der LfD muss eine Firma auch zur Verhinderung von Diebstählen zunächst mildere Mittel prüfen (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte). Erschwerend kam vorliegend hinzu, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.

Mehr Informationen der LfD zu dem Thema Videoüberwachung gibt es unter folgendem Link: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/videouberwachung/videoueberwachung-175953.html

Die betroffene Firma hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht: https://support.notebooksbilliger.de/hc/de/articles/360016974298-Fragen-und-Antworten-zum-Verfahren-der-Landesdatenschutzbehörde

Besonders fragwürdig: Das (regional gesehen) Rekordbußgeld basiert auf Feststellungen am Schreibtisch; Über 10 Mio., ohne sich die Videoüberwachung vor Ort angeschaut zu haben? Auf die gerichtliche Überprüfung und deren Bewertung bin ich nicht nur diesbezüglich gespannt.

Jetzt richtig verunsichert? Haben Sie mit Ihrer Videoüberwachung ALLES richtig gemacht? Oder ist Ihre Videoüberwachung auch bußgeldbedroht?

Eine Überprüfung ist ganz sicher preiswerter als ein Bußgeld! Sprechen Sie uns doch einfach an.

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