Der Facebook Like-Button

Der Facebook Like-Button

Der Nutzen der Einbindung von Facebook auf der Homepage ist für das Onlinemarketing wohl allgemein anerkannt, die damit verbundenen(datenschutzrechtlichen) Probleme aber auch.

Social Signals wie der Facebook Like-Button bieten Unternehmen einen großen Mehrwert hinsichtlich ihres Onlinemarketings. Unter Social Signals versteht man die Rückmeldung von oder Interaktion zwischen Nutzern von sozialen Netzwerken, wie auch der Klick auf „Gefällt mir“ des vertrauten blauen „f“. Der Facebook Like-Button kann sich dabei positiv auf das Webseiten-Ranking auswirken.

Häufige Reaktionen wie Likes erhöhen die Chance, dass weitere Interessenten, Kunden oder Blogger auf einen Webauftritt aufmerksam werden und auf diesen verlinken. Insofern können themenrelevante Backlinks, sprich die Verlinkung von externen Webseiten auf Ihre eigene, generiert werden. Diese Backlinks gelten der Suchmaschine als Indikator für die Beliebtheit der Seite und nehmen somit einen hohen Stellenwert für das Suchmaschinenranking ein. Eine positive Resonanz durch den Facebook Like-Button kann also in einem höheren Besucheraufkommen der Webseite resultieren.

So weit so gut, aber warum macht der Datenschutz Probleme? Facebook erhält auf direktem Wege Informationen über jeden Nutzer, der die Webseite mit dem eingebundenen Facebook-Button aufgerufen hat, erhält auf diese Weise Zugriff auf Informationen wie die dynamischen IP-Adresse, browserspezifische Informationen sowie Informationen zu dem gewünschten Inhalt. Insbesondere der Personenbezug der IP-Adresse ist in Europa nicht von der Hand zu weisen und sogar nach dem kalifornischen Consumer Privacy Act (CCPA) anerkannt.

Die Übermittlung der Daten muss sich der Betreiber der Webseite zurechnen lassen, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage nach der DSGVO. Und informiert werden muss ja auch noch. Und dann noch ein paar „Randprobleme“.

Als einzige Rechtsgrundlage kommt die Einwilligung (und nur nach erfolgter Aufklärung über die Verarbeitung) in Betracht.

Lösungsansätze

Bei der 2-Klick-Lösung wird das Facebook-Plugin standardmäßig auf inaktiv gesetzt und erst durch das Anklicken des Nutzers aktiviert, sodass erst durch das aktive Zutun des Webseitenbesuchers Daten an Facebook übermittelt werden können. Ein zweiter Klick ermöglicht das Teilen oder Liken von Inhalten. Über diese Datenübermittlung müssen die Besucher der Webseiten bei der Aktivierung ebenfalls informiert werden. Heise online hat dabei zusätzlich zur Zwei-Klick-Lösung die Möglichkeit der Einbindung eines Pop-up Fensters entwickelt, siehe: https://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/

Das Magazin c’t und heise online haben auf Github die Shariff-Lösung bereitgestellt https://de.wordpress.org/plugins/shariff/https://github.com/heiseonline/shariff/ – welche den zweiten Klick entfallen lässt und somit als „Nachfolger“ der Zwei-Klick-Lösung betrachten werden kann.

Auch andere Anbieter wie z.B. Borlabs https://de.borlabs.io/nach-eugh-urteil-facebook-like-button-dsgvo-konform-einbinden/ bieten mittlerweile die Möglichkeit einer Zwei-Klick-Lösung für den Facebook Like-Button an.

Und die Information in der Datenschutzerklärung: Webseitenbesucher müssen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung der Webseite nach Anforderung des Art. 13 DSGVO hingewiesen werden. Die Besucher müssen über die Folgen aufgeklärt werden, wenn sie den Facebook-Button auf der Webseite anklicken und welche Daten unter Umständen an Facebook durch die direkte Verbindung des Browsers zu den Facebook-Servern übermittelt werden können. Ein Verweis auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook reicht nicht aus.

Und zum Schluss bleibt ein Restrisiko: Jeder muss für sich abwägen und entscheiden, ob die Vorteile des Einbindens eines Facebook Like-Buttons auf der Webseite den möglichen, die verbleibenden datenschutzrechtlichen Risiken überwiegen. Wenn vor dem Setzen des Cookies durch den Facebook Like-Button von den Nutzern eine aktive Einwilligung eingeholt worden ist, verbleibt der Vorwurf übrig, keinen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit abgeschlossen zu haben (was an der Haltung von Facebook scheitert).

Der Facebook Like-Button
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