Jahresbericht LfDI BW

Da kann man ruhig mal reinschauen

Jahresbericht LfDI BW

In dem 36. Tätigkeitsbericht 2020 geht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, besonders auf die Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ein. Ich halte den Bericht für sehr informativ, nicht nur in die Vergangenheit gerichtet und erstaunlich verständlich abgefasst, weshalb ich mir die Wiedergabe einzelner Punkte erspare.

Ich empfehle, das geneigte Augenmerk möglichst auf folgende Punkte zu richten, die auch in naher Zukunft aktuell bleiben werden:

1.8 Fragen zum betrieblichen Datenschutz (im Zusammenhang mit Corona, was darf ich oder auch nicht z.B. Fragestellung nach Urlauben)

Ärgerlich bleibt 1.9, da die Notwendigkeit auf funktionierende Tools im Bereich Videokonferenzen zurückzugreifen, behördlicherseits ignoriert bleibt, weil die gängigen Tools weiterhin als nicht datenschutz-konform angesehen werden. Nach allem, was wir erfahren haben, funktionieren die Alternativen nicht oder nur eingeschränkt: Ich wäre dankbar, Informationen von Tests mit den genannten Alternativen zu erhalten.

Wer noch einmal nachlesen möchte, was es mit dem „Schrems II – Urteil“ so auf sich hat und warum Vieles nun noch komplizierter ist, findet die Informationen unter Ziff. 2.

Immer wieder schön und lehrreich, wenn es andere „erwischt“ hat; Aktuelles von der Bußgeldstelle in Ziff. 6.

Viel Vergnügen beim Lesen.

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