Videokonferenzen

Datenschutz immer wieder neu, immer wieder schön

Videokonferenzen

Machen nun die gängigen Videokonferenzsysteme (datenschutzrechtlich) Probleme mit dem Datenschutz oder die Datenschützer mit den Systemen?

Wie dem auch sei: Der BfDI B (also der Berliner Beauftragte für den Datenschutz) hat „Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten“ herausgegeben und dabei erwartungsgemäß die beiden gängigsten funktionierenden Systeme (allen voran Teams und Zoom) kurz und knapp durchfallen lassen. Man kann ihm nicht unterstellen, dass er sich dabei keine Mühe gegeben hat; alles ausführlichst begründet.

Wer das nun genau wissen will, kann das hier nachlesen:

Hinweise Berliner Verantwortliche  zu Anbietern Videokonferenz-Dienste

Es hilft auch nichts, sich zurückzulehnen und sich zu freuen, weil man ja seinen Firmensitz nicht in Berlin hat. Bei aller Uneinigkeit unserer Datenschutzfürst:innen, muss man davon ausgehen, dass diese sich im Wesentlichen inhaltlich anschließen werden.

Was soll ich nun empfehlen: Alle in dem verlinkten Dokument mit roter Ampel versehenen Systeme meiden. Das ist der sicherste Weg. Mindestens muss ich empfehlen, die Alternativen, die die Gnade des BfDI B gefunden haben, zu testen und bei Nichtfunktionieren sorgfältig dokumentiert zu verwerfen (also darlegen, warum nicht zu gebrauchen).

Allermindestens muss ich für den Fall der Nutzung dringendst auf das Risiko hinweisen und darauf drängen möglichst keine oder so wenig wie irgend möglich personenbezogene Daten zu verarbeiten – erst Recht gar keine der besonderen Kategorie (besonders intime Daten wie Gesundheit, persönliche Überzeugungen etc.).

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