HmbBfDI: Warnung vor Zoom-Videokonferenzlösung als On-demand-Variante
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) offiziell gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. On-demand-Variante zu verwenden. Die Nutzung sei mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden ist. Da in dem Drittland kein ausreichender Schutz für solche Daten bestehe, verstoße dies gegen die DS-GVO.
Nach der Schrems-II-Entscheidung des EuGH ist der Datentransfer nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Bei dem geplanten Einsatz von Zoom durch die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, die dort federführend für Digitalisierungsfragen ist, liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so der HmbBfDI. Der Datenschutzbeauftragte stellt auf die vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) formulierten Vorgaben ab, um personenbezogene Daten im Einklang mit der DS-GVO in ein Drittland wie die USA übermitteln zu können.
Der formalen Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DS-GVO geht eine erfolglose Anhörung der Senatskanzlei i. R. d. formalen Verfahrens voraus. Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen.
ZD-Aktuell 2021, 05320
https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom
Datenschutzeinstellungen bei Telekom, Vodafone und o2 ändern
Ein guter Tipp – vor allem für Dienst-Smartphones
Netzpolitik.org weist vollkommen zu Recht darauf hin, dass sich Mobilfunk-Provider häufig über Datenschutzeinwilligungen weitreichende Nutzungsmöglichkeiten von Daten einräumen lassen, von der Erstellung eines Profils bis zur Kontaktaufnahme für Werbung. Wer die Dateneinstellungen ändern möchte, muss oft ganz schön lange suchen.
Netzpolitik.org zeigt Schritt für Schritt, wie es geht: