Hinweisgeberschutzgesetz – Nun doch Nicht!!?

Infoletter zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nun doch nicht!! – das Hinweisgeberschutzgesetz kommt nicht durch den Bundesrat Was ist los? Seit Dezember 2021 ist Deutschland im Verzug!

Deutschland steht in dieser Sache unter Druck. Seit über einem Jahr läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, weil Deutschland die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz bereits bis Ende 2021 in nationales Recht hätte umsetzen müssen.

Hinweisgeberschutz
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Worum geht es dabei?

Es geht um die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz Hinweisgeberrichtlinie oder Whistleblower-Richtlinie. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Direktive in nationale Gesetze zu überführen.

Kurz zur Erinnerung:

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen).Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.

Im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen.

Am 16. Dezember 2022 wurde das neue Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Für Whistleblower sollten Meldestellen  intern bei Arbeitgebern mit über 50 Mitarbeitern

Und extern vom Bund  beim Bundesamt für Justiz  oder auch der Bafin eingerichtet werden, die auch anonymen Hinweisen nachgehen sollen.

Als zustimmungsbedürftiges Gesetz  bedarf es des Placet des Bundesrates, der aber in der Plenarberatung am 10.02.2023 die Zustimmung versagte.

Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, damit dieser mit den Bundesländern eine zustimmungsfähige Kompromisslösung ausarbeitet.

Vor allem CDU/CSU haben in den Länderkammern das Gesetz für nicht ausgereift eingestuft. Es wurde argumentiert, das kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belastet werden und auch dass bei den geplanten auch anonym möglichen  Meldeverfahren die Gefahr des Missbrauches zu hoch sei.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/whistleblower-gesetz-101.htm

Hinweisgeberschutzgesetz – Nun doch Nicht!!?
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