Der EuGh hat auch das Privacy Shield 1 gekippt.
Der Schutz beschränkt sich allerdings nur auf den europäischen Raum. Verlassen die Daten diesen Raum ist der Schutz nicht mehr gewährleistet.
Das EU-US Privacy Shield ist ein Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU.
Gemäß der DSGVO Art. 44 dürfen personenbezogene Daten nur dann an ein Drittland übertragen werden, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau garantiert wird. Da der Datenschutz in den USA als nicht angemessen erachtet wird, zumal es dort kein allgemeines Datenschutzgesetz gibt, bedarf es eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO, der ein ausreichendes Schutzniveau bestätigt.