Rechtswidrige Übergriffe gegenüber Journalisten

Hamburger Polizei behindert Journalisten bei Berichterstattung mit rechtswidrigen Maßnahmen

Rechtswidrige Übergriffe gegenüber Journalisten

Laut eines Wikipedia Eintrags der „Polizei Hamburg“ hat sie folgende Aufgaben: „Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungs-behörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.“ Z.B. Die „Polizei Niedersachsen“ führt dies ebenfalls so auf. Die Grundlagen, nämlich die Polizeigesetze des Bundes und der Länder, die jeweiligen Polizeigesetze, dürften insoweit insgesamt nahezu übereinstimmen (den Sonderfall Bayern habe ich nun nicht noch geprüft).

Zu vereinheitlichen dürfte auch folgende Feststellung (Quelle: s. o.) sein: „Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).“ Ja richtig!“

Die Frage, die sich aufdrängt, ist die, weshalb sich handelnde Personen offensichtlich immer weniger daran halten, also an die Gesetze, auf die sie sich in ihrem Tun und Lassen stützen.

Ich will nicht auf die derzeitigen Top-Themen Racial-Profiling oder (andere) rechtsradikale Tendenzen und die Diskussion darüber, ob es sich um Einzelfälle handelt oder auch nicht, eingehen, sondern darauf hinweisen dass sich offenbar eine weitere Tendenz abzeichnet: Die gesetzes- und rechtswidrige Vorgehensweise und (gezielte?) Behinderung der freien Presse, mithin ein Attentat auf eine der Säulen einer funktionierenden Demokratie.

Dies gilt umso mehr angesichts der doch recht vereinheitlichten Medienlandschaft einschließlich politischer „Hofberichterstattung“.

„netzpolitik.org“ berichtet von – ich glaube man kann es so bezeichnen – gleich mehrfach rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten gegenüber Journalisten:

Im Rahmen einer kurzen Besetzung des Haus der Wirtschaft im Rahmen der Aktionswoche von Extinction Rebellion wurden Journalist:innen festgesetzt und Speicherkarten von Kameras zur Beweisaufnahme konfisziert . Die Polizei Berlin berichtete über die Aktion auf Twitter, ohne Bezug zu nehmen, dass unter den festgesetzten Personen auch berichtende Journalist:innen waren.

Neben einem SpiegelTV-Journalisten hat es auch den freien Foto-Journalisten Boris Niehaus getroffen. Dies geschah nach Berichten betroffener, obwohl die Journalisten mit offiziellen Presseausweisen ausgestattet waren und mehrfach auf ihren journalistischen Status hingewiesen haben. Das schützte sie aber nicht davor, neben den Besetzer:innen ebenfalls festgesetzt, durchsucht und fotografiert zu werden. Der Polizei war es nach telefonischer Rücksprache mit der Generalststaatsanwaltschaft offensichtlich egal, dass Journalist:innen einen besonderen Schutz durch die Pressefreiheit genießen.

Boris Niehaus durfte nicht telefonieren, er konnte seiner Agentur nicht Bescheid geben, für die er von dem Protest berichtete und auch keinen Rechtsbeistand anrufen.

Die Speichermedien liegen jetzt zur Beweisaufnahme bei der Polizei, obwohl es in §97 Strafprozessordnung ein Beschlagnahmeverbot gibt und viele Gerichtsurteile den Wert der Pressefreiheit in solchen Fällen klar herausgestellt haben.

Ein Vertreter von netzpolitik.org hat vom Deutschen Journalistenverband ein Statement eingeholt, weil dort der betroffene Boris Niehaus akkreditiert ist. Der DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner kommentierte gegenüber netzpolitik.org den Fall im Kontext der Pressefreiheit: „Wenn sich die betroffenen Journalistinnen und Journalisten mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis legitimieren konnten, ist das ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Die Berliner Polizei sollte sich mal bei der Innenminister-konferenz schlau machen: Die hat nämlich den Presseausweis anerkannt.“

Ebenfalls auf Nachfrage von netzpolitik.org antwortete ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz mit einer ersten Einschätzung: „Wir erleben immer wieder und leider auch immer häufiger, dass Journalistinnen und Journalisten, die solche Aktionen für die Öffentlichkeit begleiten, von der Polizei an ihrer Arbeit gehindert und sogar selbst zum Ziel polizeilicher Maßnahmen werden. Hier gibt es offenbar ein grundlegendes Unverständnis über die Rolle von Journalist*innen und die Reichweite der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit, für deren Durchsetzung die Polizei eigentlich verantwortlich ist“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Der ganze Artikel ist nachzulesen unter: https://netzpolitik.org/2020/bits-wenn-journalisten-zu-verdaechtigen-straftaetern-werden/

Beamte haben einen Diensteid zu leisten, der da bei Bundesbeamten wie folgt lautet:

„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG).

Landes- und Kommunalbeamte haben nach § 38 BeamtStG und ihrem jeweiligen Landesbeamtengesetz einen ähnlich lautenden Amtseid abzulegen, z. B. nach § 46 LBG NRW, in Nordrhein-Westfalen ist der Amtseid auch in Artikel 80 der Landesverfassung vorgegeben.

Es ist an der Zeit, dass sich manche wieder einmal auf diesen von ihnen geleisteten Eid und dessen Bedeutung für ihr Handeln besinnen oder ebenso deutlich wie nachdrücklich daran erinnert werden. Es ist auch an der Zeit, dass es Konsequenzen hat, wenn rechtsstaatliche Vorschriften nicht eingehalten, ja missachtet, ja m.E. noch nur sinnbildlich mit Füßen getreten werden!

Ein konsequentes Aussortieren – wie in diesem Fall bewusst – rechtwidrig handelnder Personen aus der Beamtenschaft könnte die Achtung auch vor den vielen gesetzestreuen Beamt:innen wieder herstellen und wieder den Respekt einbringen, den Sie für ihren schweren Job benötigen. Ein weiter so hilft den schwarzen Schafen und schadet den vielen vorbildlich ihrer Tätigkeit nachgehenden (Polizei-)Beamt:innen.

Rechtswidrige Übergriffe gegenüber Journalisten
Archive

Schreiben Sie einen Kommentar