Hilfen zur Drittlands-Übermittlung

LfDI RP veröffentlicht Prüfschema für Datenübermittlungen in Drittländer

Hilfen zur Drittlands-Übermittlung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP) hat eine Informationskampagne zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Ländern außerhalb der EU (sog. Drittländer) nach dem sog. „Schrems II“-Urteil des EuGH gestartet. Er hat vor allem auch eine Art Prüfschema für Datenübermittlungen veröffentlicht: Datenübermittlungen in Drittländer DSGVO-konform gestalten (PDF).

Das Dokument ist schön bunt. Aber auch hilfreich? Auch wenn die Aufsichtsbehörden allerdings nicht für die Situation verantwortlich sind, denn Ursache und Ausgangspunkt des Ganzen ist die Entscheidung des EuGH in Sachen „Schrems II“: ein bisschen mehr an Hilfe dürfte es schon werden. So bleibt alles in allem kompliziert.

Datenübermittlungen in Drittländer DS-GVO-konform gestalten – Schritte der Analyse, Prüfung, Bewertung und Entscheidung; hier abrufbar:

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