Datenschutz und das geplante System Smart-Meter – Segen oder Fluch?

Ist das System Smart-Meter Segen oder Fluch?

Smart meter (engl) heißt übersetzt intelligenter Zähler. Smart meter sind Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die digital Daten empfangen und senden.

Wir machen Datenschutz einmal einfach.
Worum geht es dabei?

In dem Entwurf des “Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende”, das Mitte Januar diesen Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, geht es bei dem Smart Meter um einen intelligenten Stromzähler. Die Zähler sollen so bis spätestens 2032 flächendeckend im Einsatz sein. Ausgetauscht werden sie meist nach Ablauf der Eichfrist. Ab 2025 wird der Einbau in Haushalten und Gewerbebetrieben verpflichtend, ab 2028 auch für die Industrie.

Das intelligente Mess-System besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht. Das Mess-System ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die gewonnenen Daten. Das System kann sowohl Signale senden (die Daten werden an den Stromversorger und den Netzbetreiber übermittelt) als auch empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel je nach Bedarf elektrische Geräte in einem Smart-Home automatisch an oder ausgeschaltet werden.

 

Klingt doch eigentlich nicht schlecht oder hat die Sache auch einen Haken?

Die Messdaten werden bis zu einem Jahresstromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden viertelstündlich „vor Ort“ erhoben und für den jeweiligen Haushaltskunden durch das Smart-Meter-Gateway zur Verfügung gestellt. Damit werden Haushaltskunden in die Lage versetzt, eine detaillierte Übersicht über den eigenen Verbrauch zu erhalten. Das ist gut!

Es kann aber auch ein detailliertes Nutzerprofil mit dessen Lebensgewohnheiten erstellt werden, das nicht in falsche Hände geraten sollte. Das wäre schlecht!

Dadurch, dass die Daten durch den Verbraucher ständig eingesehen werden können, z.B. über eine Smartphone-App., sollen die Smart Meter für Transparenz beim Energieverbrauch sorgen, wodurch sie Energieeinsparungen erleichtern und für mehr Energieeffizienz sorgen sollen.

Aber aus Sicht der Datenschützer gibt es an der Smart-Meter-Technik Kritik. Es wird befürchtet, dass die Daten missbraucht werden können, um die Lebensgewohnheiten der Menschen auszuspionieren.

Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat darauf reagiert und zum Entwurf des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ ein Paket technischer Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamts geschnürt.

Wichtige Punkte zum Datenschutz, die berücksichtigt wurden:

Erhebung und Nutzung der Daten sind ohne Einwilligung ausschließlich für energiewirtschaftlich Zwecke erlaubt.

Datensparsame Ableseintervalle, Verschlüsselte Datenübertragung, Lokale Verarbeitung im Smart-Meter Gateway beim Verbraucher, Übertragung an möglichst wenige Berechtigte und auch die Löschfristen müssen vereinbart und eingehalten werden.

Die Verarbeitungsschritte und Wege für den Verbraucher sollten jederzeit einsehbar sein. Die Festlegung eindeutiger Nutzerprofile für das Smart-Meter Gateway unabdingbar. 

Durch die Festschreibung der BSI Richtlinien im Gesetz werden Datenschutz- und Datensicherheitsstandards für Entwicklung und den Betrieb des Smart Meter Gateways gesetzt.

Aber Aufpassen...

Egal wie gut geschützt diese System auch ist, ein Gefahrenpotenzial zum Missbrauch der Daten und der Datenübertragung bleibt bestehen.

Die Praxis wird zeigen, ob das so geplante Vorgehen alle Beteiligten zufrieden stellen kann .

Datenschutz und das geplante System Smart-Meter – Segen oder Fluch?
Archive

Schreiben Sie einen Kommentar