Merkblatt – Art.33
Meldepflicht bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenverlust) 1. Grundsatz Voraussetzung der Meldepflicht ist eine eingetretene und als solche erkannte Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist gegeben: wenn eine Verletzung der Sicherheit, ob unbeabsichtigt oder