Neu: Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“, kurz GeschGehG?
Das Gesetz ist am 26.04.2019 in Kraft getreten und „dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung“, (§ 1 Abs. 1 GeschGehG). Weitere Regelungen, beispielsweise berufs- und strafrechtliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren unbefugte Offenbarung von