
Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO
Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO
Ein Überblick über die deutsche Rechtsprechung zum Thema
Ich wiederhole mich gerne: Bei Verstößen gegen Datenschutzrechtliche Vorschriften drohen nicht nur behördliche Maßnahmen bis hin zur Verpflichtung zur Zahlung von Bußgeldern, sondern auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.
Auch wenn deutsche Gerichte da nach wie vor in der Tendenz vorsichtig agieren, droht zumindest eine gerichtliche Auseinandersetzung mit – ungewollter – Aufmerksamkeit.